Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ("Beerdigung") galt lange Zeit und gilt in einigen Gegenden auch heute noch als die traditionelle Form der christlichen Bestattung. Sie ist die Bestattungsform für mehr als die Hälfte aller Bundesbürger: Die verstorbene Person wird nach der Trauerfeier in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Gebühren an.

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 180 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne.

Die Seebestattung

Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.


Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Grabarten:

  • Wahlgrab (Erd-, Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
 

  • Reihengrab (Erd-, Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.
 

  • Ruhefeld/Ruhegarten (Erd-, Feuerbestattung)

Auf einem Ruhefeld / in einem Ruhegarten erfolgen die Beisetzungen ähnlich wie in Reihengräbern. In der Regel handelt es sich bei einem Ruhefeld um eine Rasenfläche, für deren Pflege der Träger des Friedhofes verantwortlich ist. Im Gegensatz zur anonymen Form der Bestattung können Angehörige hier an der Beisetzung teilnehmen. An einem zentralen Gedenkplatz werden Plaketten mit Namen und Lebensdaten der Verstorbenen angebracht. In Leverkusen können zurzeit nur Urnen in Ruhefeldern bzw. Ruhegärten beigesetzt werden.

  • Urnenwand (Feuerbestattung)

Eine Urnenwand wird auch als Kolumbarium bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere (in Leverkusen bis zu zwei) Urnen aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Granit- oder Marmorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.

  • anonymes Grab (Erd-, Feuerbestattung)

Jede Gemeinde stellt mindestens einen Friedhof für anonyme Beerdigungen zur Verfügung. Die Angehörigen (und auch der Bestatter) dürfen bei der Beisetzung nicht anwesend sein und erhalten auch sonst keine näheren Informationen zur Lage des Grabes.